Asylpaket 1

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- Längerer Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen: Asylbewerber sollen bis zu sechs Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben. Dabei wird die Residenzpflicht auf bis zu sechs Monate erhöht. Währendessen dürfen die Schutzsuchenden nicht arbeiten. Das soziokulturelle Existenzminimum wird als Sachleistungen statt Bargeld ausgegeben.

- Mehr »sichere Herkunftsstaaten«: Albanien, Kosovo und Montenegro werden als »sicher« eingestuft. Abschiebungen von Personen, die nicht als Flüchtlinge anerkannt sind und aus diesen Staaten kommen, können somit schneller als bisher durchgeführt werden.

- Leistungskürzungen: Neu sind Leistungseinschränkungen für Personen, für die ein Ausreisetermin oder eine Ausreisemöglichkeit feststeht sowie für diejenigen, bei denen eine Abschiebung aus von »ihnen selbst zu vertretenden Gründen« nicht durchgeführt werden konnte, etwa weil ihnen vorgeworfen wird, keine Identitätsdokumente vorgelegt zu haben. Nach Schätzungen von Pro Asyl trifft dies auf den überwiegenden Teil der Geduldeten zu.

- Abschiebungen ohne Ankündigung: Personen, die abgeschoben werden sollen, darf der Termin ihrer Abschiebung nicht mehr genannt werden.

- Öffnung der Integrationskurse: Für Asylbewerber, bei denen ein »rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist«, ist die Zulassung zu Integrationskursen im Rahmen verfügbarer Plätze während des Asylverfahrens möglich. Laut Bundesagentur für Arbeit umfasst dies nur Syrer, Iraker, Iraner und Eritreer.

(Seit 23. Oktober 2015 in Kraft)

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