Wenn sich gleich mehrere Fahrverbote überschneiden ...
Verkehrsrecht
Verhängt ein Gericht gegen einen Verkehrssünder ein Fahrverbot mit viermonatiger Frist zur Abgabe des Führerscheins und verhängt dann ein weiteres Gericht wegen einer anderen Tat ein Fahrverbot ohne Abgabefrist - was dann?
Eine Zusammenlegung der beiden Fahrverbote ist nicht möglich, entschied nach Informationen der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH am 8. Oktober 2015 das Oberlandesgericht Hamm (Az. 3 RBs 254/15). In einem solchen Fall sind die beiden Fahrverbote jeweils in voller Länge und nacheinander zu vollstrecken.
Zum Hintergrund: Ein Fahrverbot ist - im Gegensatz zum Entzug der Fahrerlaubnis - eine zeitlich befristete Angelegenheit. Der Betreffende muss seinen Führerschein für ein bis drei Monate abgeben und erhält ihn nach Ablauf des Fahrverbotes zurück. Immer wieder gibt es allerdings Fälle, in denen sich mehrere Fahrverbote gegen die gleiche Person zeitlich überschneiden. Hier stellt sich die Frage, ob man die Fahrverbote nun addieren muss oder ob sie »parallel« vollstreckt werden können, so dass der Betroffene bei zwei einmonatigen Fahrverboten zum Beispiel nur einen Monat lang nicht fahren darf.
Der Fall: Ein Autofahrer war innerorts mit 48 k...
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