Zahlung an geschiedene Partner sind steuerlich wirksam
Steuertipp
Zahlungen an den geschiedenen Ehepartner im Rahmen des Versorgungsausgleichs können bei der Steuer geltend gemacht werden.
Nach einem am 15. Dezember 2015 bekanntgegebenen Urteil des Finanzgerichts Münster (Az. 7 K 453/13) sind sie als Werbungskosten abzugsfähig, wenn die Zahlung dem Erhalt der eigenen Altersversorgung dient.
Im Versorgungsausgleich werden bei einer Scheidung die verschiedenen, während der Ehezeit erworbenen Ansprüche auf Altersversorgung aufgeteilt...
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