Noch immer NS-Opfer von Ghetto-Renten ausgeschlossen

Überlebende und Linkspartei fordern Änderung des Gesetzes / Zum Holocaust-Gedenktag steht Schicksal der NS-Zwangsarbeiter im Zentrum / Weltweites Gedenken an Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz

Berlin. 71 Jahre nach Ende des Holocaust müssen noch immer Opfer des NS-Terrors ohne so genannte Ghetto-Renten leben. Die Linkspartei und ein Aufruf von Überlebenden in Polen haben daher eine Änderung des betreffenden Rentengesetzes gefordert. »Die bestehenden Regelungen schließen viele Opfer der Nationalsozialisten von der Zahlung einer Ghetto-Rente aus«, sagte die Linke-Sozialpolitikerin Azize Tank. »Betroffen sind vor allem Roma und Juden, die nach der Flucht aus dem Ghetto noch nicht 14 Jahre alt waren.« Es gibt nach ihren Angaben mehrere Fälle von Betroffenen. Sie hätten als Kinder in den Ghettos gearbeitet. Die für eine Rentenanwartschaft angerechnete Zeit reiche nicht aus.

Im Jahr 2002 war Menschen, die in den nationalsozialistischen Ghettos gearbeitet hatten, ein Rentenanspruch rückwirkend zum Jahr 1997 zugestanden worden. 2014 wurde...


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