Dänemark beschließt Abschreckung für Flüchtlinge per Gesetz
Flüchtlingen soll Bargeld abgenommen werden / Kritik der UNO: »Flüchtlinge sollten mit Respekt behandelt werden« / Amnesty International: »Unmenschliches Gesetz«
Die neuen Bestimmungen zur Asylgesetzgebung wurden am Dienstag verabschiedet. Sie regeln die Konfiszierung von persönlichem Besitz bei der Einreise von Flüchtlingen nach Dänemark. Der Familiennachzug wird erschwert.
Kopenhagen. Das dänische Parlament billigte am Dienstag die Verschärfungen des Asylrechts. Die Polizei kann dadurch unter anderem künftig Asylbewerbern Wertgegenstände und Bargeld im Wert von mehr als 10.000 Kronen (umgerechnet rund 1340 Euro) abnehmen. Ausgenommen sind nur Eheringe oder andere Gegenstände von persönlichem Wert. So sollen sie ihren Aufenthalt in Dänemark mitfinanzieren. Flüchtlinge mit einem vorübergehenden Schutzanspruch sollen drei Jahre auf die Familienzusammenführung warten müssen. Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Aufenthaltsgenehmigungen wird verkürzt.
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