Landtag billigt Strafe gegen NPD-Mann Pastörs
Schwerin. Wegen Volksverhetzung und Verunglimpfung Verstorbener hat das Amtsgericht Schwerin gegen den Chef der NPD-Landtagsfraktion, Udo Pastörs, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verhängt. Das Parlament hat dieser Entscheidung jetzt zugestimmt. Das war nötig, da der Politiker parlamentarische Immunität genießt. Das Gericht hat mit seinem Spruch eine sogenannte Gesamtstrafe aus zwei Verurteilungen gebildet. Einmal war Pastörs zu sieben Monaten verdonnert worden, weil er türkische Menschen als »Samenkanonen« bezeichnet hatte. Ein anderes Mal zu acht Monaten wegen einer Hetzrede, in der er das Gedenken an Opfer des Holocausts als »Betroffenheitstheater« diskriminiert hatte. Wird der NPD-Mann innerhalb der Bewährungszeit erneut einschlägig straffällig, droht ihm das Gefängnis. haju
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