Kiel: Kein Sonderrecht für Flüchtlinge

Aufregung über angebliche Weisung zu Ladendieben

  • Lesedauer: 1 Min.

Kiel. Schleswig-Holsteins Innenminister Stefan Studt (SPD) und die Staatsanwaltschaft in Kiel haben Berichte über den angeblichen Stopp der Strafverfolgung von Flüchtlingen nach Bagatelldelikten zurückgewiesen. »In jedem Fall sind Strafanzeigen erstellt und strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet worden«, erklärte Studt (SPD) am Donnerstag. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte: »Für jeden Ladendiebstahl wird eine Anzeige gefertigt. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet.« Zuvor hatten die »Bild«-Zeitung und die »Kieler Nachrichten« über eine angebliche Anweisung berichtet, mit der die Kieler Polizei von der Pflicht befreit worden sei, etwa Ladendiebstähle von Flüchtlingen ohne Ausweispapiere weiter zu verfolgen.

In dem Schreiben wurden dem Sprecher der Staatsanwaltschaft zufolge rein vorsorglich bestimmte Abläufe für den Fall einer starken Zunahme bestimmter Kleinstdelikte in Verbindung mit dem Zuzug von Schutzsuchenden zwischen der Anklagebehörde und der örtlichen Polizei im Raum Kiel festgelegt. Faktisch seien diese allerdings »so gut wie gar nicht« zum Tragen gekommen, weil es keinen signifikanten Anstieg gegeben habe. Das vorsorglich abgesprochene Verfahren sah demnach vor, bei kleinen Diebstählen durch Flüchtlinge, die das erste Mal ertappt wurden, bei der Anzeige eventuell auf eine Überprüfung der Identität zu verzichten. AFP/nd

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