Polen: Staatsanwaltschaften nicht mehr unabhängig
Rechtsregierung beschließt nächste umstrittene Justizreform: Ermittler werden der Politik unterstellt, Minister wird Chefankläger
Berlin. Nach stürmischer Debatte hat das polnische Parlament am späten Donnerstagabend die umstrittene Zusammenlegung von Justizministerium und Generalstaatsanwaltschaft beschlossen. Die Funktion des Generalstaatsanwalts übernimmt der Justizminister selbst. Er hat das Recht, bei jeder Ermittlung zu intervenieren. Damit wurde die 2009 von der Vorgängerregierung eingeführte Reform, die die Staatsanwaltschaft zu einer unabhängigen Einrichtung gemacht hatte, wieder zurückgenommen. Seit ihrem Am...
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