Neuwahl bleibt in Sachsen weiter denkbar

Im März dritte Anhörung zu Beschwerde über AfD-Liste

  • Hendrik Lasch, Dresden
  • Lesedauer: 3 Min.

Eine Neuwahl in Sachsen ist weiter nicht ausgeschlossen. Der Ausschuss für Wahlprüfung im Landtag hat am Freitag noch immer nicht über zwei Einsprüche gegen die Listenaufstellung bei der AfD entschieden. Am 11. März soll stattdessen erneut eine mündliche Anhörung stattfinden; es ist bereits die dritte. Das sei ein »einmaliger Zustand«, sagte Mirko Schiemann (CDU), der Chef des Gremiums. Mit den Einsprüchen wehrt sich Arvid Immo Samtleben, einstiger Kreischef der AfD in Bautzen, gegen seine Streichung von der Landesliste. Ein Parteitag hatte ihn im April 2014 zunächst auf Platz 14 gesetzt. Präzise so viele Mandate bekam die AfD, nachdem sie bei der Landtagswahl am 31. August bei 9,7 Prozent gelandet war. Zuvor hatte aber deren Vorstand beschlossen, Samtleben von der Liste wieder streichen zu lassen.

Frauke Petry, Chefin der Landtagsfraktion, begründete das im November vor dem Ausschuss mit Samtlebens mieser Arbeit im Vorstand; sein Verbleib auf der Liste wäre »eine Zumutung« gewesen. Samtleben indes sieht den Grund darin, dass er ein den Kandidaten abverlangtes Darlehen zur Finanzierung des Wahlkampfes nicht gezahlt habe. Für Bewerber auf den ersten zehn Listenplätzen sei es um 3000, für weitere Bewerber um 1000 Euro gegangen.

Petry hatte im Ausschuss betont, es habe sich um »absolut freiwillige« Zahlungen gehandelt. Sie hatte allerdings zugleich enorme Gedächtnislücken offenbart, so, als es um Laufzeiten, Zinssätze, die Länge der Verträge und die Frage ging, wie viele sie als Parteichefin selbst unterschrieben habe. Auch in der Frage, wie viele der Abgeordneten das Darlehen gewährten und wie viele es nach der Wahl in eine Spende an die Partei umgewandelt hatten, machte sie Unwissen geltend.

Die Aussage, auf die sie im Ausschuss vereidigt wurde, könnte für Petry gravierende Folgen haben - weil sie in wichtigen Punkten von der eines zweiten Zeugen abweicht. Landesvize Carsten Hütter hatte erklärt, Petry habe alle Verträge selbst unterschrieben; zudem sei der Vorstand samt Petry von ihm gleich nach dem Parteitag informiert worden, welche Bewerber der Zahlung zugestimmt hätten. Schiemann sagte, Hütter habe das schriftliche Protokoll mit seiner Aussage seither bestätigt.

Es blieben damit »Widersprüche« zwischen den Aussagen unterschiedlicher Zeugen sowie innerhalb der Erklärung »einer Zeugin«, sagte der CDU-Mann. Ob es zu einer Strafanzeige wegen Meineids kommt, bleibt offen; der Ausschuss habe Konsequenzen »noch nicht erörtert«, sagte Schiemann. Meineid kann mit einem Jahr Gefängnis bestraft werden.

In der Anhörung am 11. März soll Uwe Wurlitzer angehört werden, der Generalsekretär der Landespartei. Das Datum ist pikant: Nur zwei Tage später finden drei Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz statt, bei denen sich die AfD große Chancen ausrechnet. Ob auch in Sachsen neu gewählt werden muss, wird zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht feststehen: Der Ausschuss wird frühestens zwei Wochen nach Wurlitzers Anhörung über eine Beschlussempfehlung für den Landtag beraten. Hält auch dieser die Einsprüche für berechtigt, müsste die Wahl wiederholt werden. Schiemann betonte gestern mehrfach, die Wahlprüfung sei »kein politisches Instrument«; dessen Ansinnen sei es nicht, »einer Partei zu schaden«. Petry hatte im November indes genüsslich betont, sie hätte »keine Bedenken«, falls eine Neuwahl nötig würde. Die AfD stand damals bei 13 Prozent, Tendenz steigend.

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