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Eltern erben Daten nach Kindestod
Eltern haben Anspruch auf den Facebook-Zugang ihres verstorbenen Kindes. Der digitale Nachlass von Minderjährigen ist einem Urteil des Berliner Landgerichts vom 17. Dezember 2015 (Az. 20 O 172/15) zufolge ebenso zu behandeln wie der analoge Nachlass. E-Mails und private Facebook-Nachrichten müssten wie Tagebücher oder persönliche Briefe behandelt werden, so das Gericht. Der Nutzungsvertrag mit Fac...
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