Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Eltern erben Daten nach Kindestod

Facebook

Eltern haben Anspruch auf den Facebook-Zugang ihres verstorbenen Kindes. Der digitale Nachlass von Minderjährigen ist einem Urteil des Berliner Landgerichts vom 17. Dezember 2015 (Az. 20 O 172/15) zufolge ebenso zu behandeln wie der analoge Nachlass. E-Mails und private Facebook-Nachrichten müssten wie Tagebücher oder persönliche Briefe behandelt werden, so das Gericht. Der Nutzungsvertrag mit Fac...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1000431.eltern-erben-daten-nach-kindestod.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

- Anzeige -
- Anzeige -