»Kindersoldaten« bei der Bundeswehr?

Die Anzahl der zum Diensteintritt minderjährigen Soldaten hat sich von 2011 auf 2015 mehr als verdoppelt / Linksfraktion kritisiert mangelnden Jugendschutz und Defizite bei der Freiwilligkeit

  • Lesedauer: 3 Min.
Minderjährige Rekruten nehmen in der Bundeswehr an der regulären Grundausbildung teil - inklusive des Trainings an der Waffe. Doch viele junge Soldaten überlegen es sich nach einiger Zeit wieder anders und brechen ihren Dienst ab.

Die Bundeswehr greift auf immer mehr auf minderjähige Rekruten zurück. Die Anzahl der zum Diensteintritt der unter 18-jährigen Soldaten hat sich von 689 im Jahr 2011 auf 1.515 im Jahr 2015 mehr als verdoppelt. Damit waren im letzten Jahr 7,4 Prozent der neu rekrutierten Soldatinnen und Soldaten unter 18 Jahren. Diese Zahlen gehen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine »kleine Anfrage« der Linksfraktion hervor. Die unter 18-jährigen Frauen und Männer nehmen an der regulären Ausbildung von Soldaten inklusive dem Training an der Waffe teil. Allerdings betont die Bundesregierung, dass Minderjährige »unter keinen Umständen an Auslandseinsätzen der Bundeswehr« teilnehmen würden.

Die LINKE verwendet in ihren Erklärungen bewusst den Begriff »Kindersoldaten«. Sie bemängelt, dass das Jugendarbeitsschutzgesetz bei der Bundeswehr in mehreren Punkten nicht angewendet wird. Dürften in regulären Betrieben Jugendliche unter 18 Jahren maximal 40 Stunden die Woche arbeiten gälte für die »Kindersoldaten« der Bundeswehr eine regelmäßige Arbeitszeit von 41 Stunden. Sie hätten auch keine eigene Jugendauszubildendenvertretung in der Bundeswehr – wie in anderen Betrieben üblich. Ebenso gäbe es Defizite in der Unterbringung der jungen Soldaten. Die Anwort der Bundesregierung lässt erkennen, dass es nicht immer zur Unterbringung in getrennten Schlafstuben kommt. Genau dies fordern jedoch Jugendschutz-Konzepte.

"Kindersoldaten"

Als Kindersoldaten gelten laut der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 alle Kriegsteilnehmer unter 15 Jahren, die direkt an Feindseligkeiten beteiligt sind. Ein optionales Zusatzprotokoll der Konvention aus dem Jahr 2002, das auch die Bundesregierung unterschrieben hat, hebt das Mindestalter für wehrpflichtige Soldaten auf 18 Jahre an. Ausnahmen sind darin bei der Anwerbung von Freiwilligen zugelassen: Die Altersgrenze für Freiwillige in staatlichen Streitkräften wurde auf 16 Jahre festgelegt.

Nach den “Cape Town Principles” von 1997 sollen nicht nur alle minderjährigen Soldaten als Kindersoldaten angesehen werden, sondern auch Träger, Informanten, Köche, zwangsprostituierte Mädchen usw.

Auf die “Cape Town Prinziples” berufen sich politische Gruppen. In ihrer Kampagnensprache bezeichnen UNICEF, terre des hommes, amnesty und die Partei die LINKE alle Soldaten und Soldatinnen unter 18 Jahre als „Kindersoldaten“.

Auch sei es, so die LINKE, ein Missstand, dass die minderjährigen Jungen und Mädchen nicht jederzeit ihre Ausbildung bei der Bundeswehr kündigen könnten und melden damit Zweifel an der Freiwilligkeit des Dienstes an der Waffe an. Im Jahr 2015 haben, so die LINKE, insgesamt 800 Wehrdienstleistende, die als Minderjährige in der Bundeswehr den Dienst angetreten haben, der Kaserne den Rücken zugewandt. Wer sich dazu entscheidet, den so genannten freiwilligen Wehrdienst beenden zu wollen, kann dies nur innerhalb der die Probezeit in den ersten sechs Monaten problemlos tun. Von den 800 Jugendlichen, die 2015 ihren Dienst quittierten, hatte aber nur der kleinere Teil bereits in der Probezeit entschlossen, die Bundeswehr wieder zu verlassen. Die meisten - nämlich 519 - hat sich erst nach Ablauf der Probezeit zu diesem Schritt entschlossen. Wer aber nach Ablauf der Probezeit den Wehrdienst beenden möchte, ist auf das Entgegenkommen der Bundeswehr angewiesen. »Eigenmächtige Abwesenheit« vom Dienst ist nach dem Wehrstrafgesetz unter Strafe gestellt. Zu den laufenden Verfahren gegen minderjährigen Rekruten konnte die Bundesregierung jedoch nichts sagen.

Auf die Hürden, wenn junge Soldaten und Soldatinnen die Bundeswehr wieder verlassen wollen, sei auch schon der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes aufmerksam geworden, der streng über die absolute Freiwilligkeit des Wehrdienstes bei Minderjährigen wacht. Der UN-Ausschuss hatte zuletzt im Januar 2014 die Bundesregierung angemahnt, das Rekrutierungsalter auf 18 Jahre anzuheben sowie die an Kinder und Jugendliche gerichtete Werbung zu unterbinden.

»Die steigende Anzahl an Kindersoldaten in der Bundeswehr ist ein Skandal«, mokiert Norbert Müller, »junge Menschen werden mit falschen Erwartungen geködert und verlassen die Bundeswehr scharenweise.« Die LINKE fordert den sofortigen Rekrutierungsstopp Minderjähriger. ker

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