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BGH kippt Sparkassenklausel

Vorfälligkeitsentschädigung

Banken dürfen nicht übermäßig hohe Entschädigungen verlangen, wenn Kunden ein Immobiliendarlehen vorzeitig kündigen.

Bei der Berechnung der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung müssen Banken Sondertilgungen zu Gunsten der Verbraucher kostenmindernd berücksichtigen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Urteil vom 19. Januar 2016 (Az. XI ZR 388/14 . Damit siegte die Verbraucherzentrale Hamburg in letzter Instanz.Das Gericht kippte mit dem Urteil auf die Klage der Verbraucherzentrale hin eine Klausel der Spa...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1001947.bgh-kippt-sparkassenklausel.html

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