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Toiletten für Behinderte in einem Lokal nicht immer Pflicht

Gerichtsurteile

Gastwirte müssen nicht in jedem Fall bei Neueröffnung eines Lokals behindertengerechte Toiletten einbauen.

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 4 K 169.15), das am 15. Februar 2016 veröffentlich wurde, kommt es bei der Verpflichtung zum Einbau behindertengerechter Toiletten nicht nur auf die Größe des Schankraums an, sondern auch auf das Datum der Baugenehmigung für die Räumlichkeiten. Geklagt hatte ein Gaststättenbetreiber aus Berlin-Spandau. Er hatte das seit über 40 Jahren existieren...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1005267.toiletten-fuer-behinderte-in-einem-lokal-nicht-immer-pflicht.html

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