Leipziger Justiz darf gegen LINKEN-Politikerin ermitteln

Sächsische Landtag hebt Immunität der Leipziger Abgeordneten Juliane Nagel auf / Linksfraktion kritisiert fehlende Anhörung der Staatsanwaltschaft

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 3 Min.

Der sächsische Landtag hat am Mittwoch mit den Stimmen von CDU, SPD und AfD die Immunität der LINKEN-Abgeordneten Juliane Nagel aufgehoben. Damit ist es der Staatsanwaltschaft Leipzig ab sofort möglich, gegen die Politikerin Anklage zu erheben. Die Ermittler werfen Nagel vor, auf einer Pressekonferenz des Aktionsnetzwerkes »Leipzig nimmt Platz« am 19. Januar 2015 zu Blockaden gegen einen Aufmarsch der rassistischen Legida-Bewegung aufgerufen zu haben.

Während die Aufhebung von Nagels Immunität unter normalen Umständen eine Formsache als Formsache abgetan werden könnte, da Landesparlamente wie auch der Bundestag entsprechenden Bitten bei Ermittlungsverfahren in der Regel nachkommen, wirft dieser Fall weiterhin einige Fragen auf. Im Gegensatz zu den Ermittlungen gegen die LINKEN-Politikerin, hat die Staatsanwaltschaft Leipzig das Verfahren gegen die ebenfalls beschuldigte Grüne-Bundestagsabgeordnete Monika Lazar längst eingestellt. (nd berichtete) Obwohl beide Politikerinnen gemeinsam auf besagten Podium saßen, wird inzwischen nur noch gegen Nagel ermittelt.

Aus Sicht der sächsischen Linksfraktion stehen handfeste Anzeichen für eine missbräuchliche Strafverfolgung im Raum. So votierte eine Mehrheit aus CDU, SPD und AfD im Immunitätsausschuss dagegen, die Leipziger Staatsanwaltschaft zu den Vorwürfen anzuhören. Nagel und ihr Anwalt, der LINKEN-Politiker Klaus Bartl, hatten vor dem Ausschuss unter anderem die besagte Einstellung der anderen Ermittlungen gegen vier weitere Beschuldigte ins Feld geführt. Ein nicht namentlich genannter Vertreter der Koalition erklärte laut Ausschussprotokoll daraufhin jedoch, dass die »vorgetragenen Indizien für eine angeblich willkürliche Strafverfolgung nicht ausreichen« würden und deshalb keine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft nötig sei. »So bleibt unklar, worin das besondere Verfolgungsinteresse gegen unsere Kollegin Juliane Nagel bestehen soll«, kritisiert die stellvertretende Parlamentarische Geschäftsführerin, Jana Pinka.

Die LINKE betonte noch einmal, dass die Vorwürfe gegen Nagel nicht nur haltlos, sondern die Maßnahmen auch völlig überzogen seien. »Es bleibt der Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig vor allem gegen eine missliebige Abgeordnete vorgeht – und damit jene Staatsanwaltschaft, in deren Zuständigkeitsbereich Juliane Nagel ihren Direktwahlkreis hat«, so Pinka.

Ein wenig absurd scheint die Entscheidung vor dem Hintergrund, dass Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) am Mittwoch dafür warb, stärker gegen Hass und rechte Hetze vorzugehen. »Gerade in diesen Tagen ist es wichtig, deutlich Haltung zu zeigen«, so Tillich. Eine aktive Bürgergesellschaft müsse sich gegen Rassismus wehren.

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