Flugblatt-Verteilaktion auf Amazon-Gelände untersagt

Gericht verbietet Gewerkschaft ver.di Streikaktivitäten auf dem Firmenparkplatz in Pforzheim - weil der Konzern den Arbeitskampf nicht »unterstützen« müsse

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Berlin. Das Berliner Arbeitsgericht hat der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Streiks auf dem Betriebsgelände von Amazon am Standort Pforzheim verboten. Amazon sei auch unter Berücksichtigung des Streikrechts nicht gehalten, einen gegen sie selbst gerichteten Arbeitskampf dadurch zu unterstützen, urteilte das Gericht am Donnerstag, dass das Unternehmen das Betriebsgelände für Streikmaßnahmen zur Verfügung stellt. (Az. 41 Ca 15029/15)

Ver.di wollte in Pforzheim unter anderem auf dem zum Betriebsgelände gehörenden Parkplatz Flugblätter verteilen. Die Gewerkschaft hatte in dem Streit argumentiert, angesichts des Organisationsgrads der Belegschaft könne nur so ein Streik effektiv geführt werden. Dagegen wandte sich Amazon mit einer Unterlassungsklage.

Vor dem Arbeitsgericht Pforzheim und, nach einer Niederlage dort, vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte sich Amazon mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung nicht durchsetzen können. Vor dem Arbeitsgericht Berlin wurde nun das Hauptsacheverfahren verhandelt. Berlin ist der Sitz von ver.di.

Die Gewerkschaft ringt seit über zwei Jahren mit Amazon um die Einführung eines Tarifvertrages auf dem Niveau des Einzel- und Versandhandels. Immer wieder ruft ver.di die Beschäftigten zu Streiks auf. Bislang blieben die Bemühungen ohne Durchbruch. Amazon betont im Tarifstreit immer wieder, vergleichsweise hohe Löhne zu zahlen. Agenturen/nd

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