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Weniger Sanktionen

Strafen für Hartz-IV-Betroffene um 2,1 Prozent gesunken

  • Lesedauer: 1 Min.

Nürnberg. Die Anzahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Betroffene ist im vergangenen Jahr gesunken. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit vom Montag wurden rund 980 000 Strafen ausgesprochen. Das seien 21 000 oder 2,1 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Die Anzahl sei damit erstmals seit 2011 wieder unter die Marke von einer Million gesunken, hieß es weiter. Es seien vor allem weniger Sanktionen wegen der Ablehnung einer Arbeit, Ausbildung oder Weiterbildung ausgesprochen worden. 76 Prozent aller Strafen wurden wegen Meldeversäumnissen ausgesprochen - wenn die Menschen etwa unentschuldigt einen Termin beim Jobcenter verstreichen ließen.

Erscheinen Langzeitarbeitslose nicht zu einem vereinbarten Treffen, können ihnen zehn Prozent vom Regelbedarf abgezogen werden. Lehnen sie eine angebotene Arbeit ab oder weigern sie sich, einen Fort- oder Weiterbildungskurs zu besuchen, kann das Arbeitslosengeld II in einem ersten Schritt um 30 Prozent gekürzt werden. dpa/nd

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