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Zwei Entscheidungen des BGH erhöhen die Erfolgschancen

Widerruf von teuren Immobilien-Kreditverträgen

Nach dem 21. Juni 2016 können Immobilien-Darlehensverträge, die eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten und die zwischen September 2002 und Juni 2010 geschlossen wurden, nicht mehr aufgehoben werden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1010529.zwei-entscheidungen-des-bgh-erhoehen-die-erfolgschancen.html

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