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Freiwillige Frührente mit Abfindung ist keine Altersdiskriminierung
Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt
Ein Frührentenkonzept für leitende Angestellte, das diesen ermöglicht, sich freiwillig und gegen Abfindung in einem bestimmten Alter zur Ruhe zu setzen, ist keine Altersdiskriminierung.
Dies entschied nach Informationen der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am 17. März 2016 (Az. 8 AZR 677/14).Zum Hintergrund: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt auch für den Bereich des Arbeitsrechts und verbietet unter anderem eine Diskriminierung aus Altersgründen. Kommt es trotzdem zu einer nicht erlaubten Ungleichbehandlung, können Arbeitnehmer...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1011255.freiwillige-fruehrente-mit-abfindung-ist-keine-altersdiskriminierung.html
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