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Münster schreddert Küken-Schutz
Oberverwaltungsgericht hält Tötung männlicher Tiere nach der Geburt für zulässig / NRW-Regierung spricht von Niederlage für den Tierschutz / Niedersachsens Landwirtschaftsminister nennt Kükentötung »barbarisches Treiben«
Ist das Töten männlicher Küken mit dem im Grundgesetz verankerten Tierschutz vereinbar? Ein Gericht in Münster bejahte die Haltung der Geflügelindustrie und gab ihrer Klage gegen ein Verbot recht.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1012481.muenster-schreddert-kueken-schutz.html
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