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Kein BAföG nach Wechsel des Studienfaches

Verwaltungsgericht Koblenz urteilte

Wer nach Beginn des vierten Fachsemesters sein Studienfach wechselt, hat keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung.

Das geht aus einem Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts (Az. 3 K 221/15.KO) hervor, das am 2. Mai 2016 veröffentlicht wurde.BAföG könne in Ausnahmen nur derjenige erhalten, der einen unabweisbaren Grund vorlege, urteilten die Richter. Für die Zählung der Fachsemester gelte die Zeit der Einschreibung an der Universität. Im entschiedenen Fall war die Klägerin vom Wintersemester 2012/2013 bis zum...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1012741.kein-bafoeg-nach-wechsel-des-studienfaches.html

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