Wie lange haftet E.on für seine AKW?
Grünen-Abgeordnete warnt vor Folgekosten für Staat
Kann sich der Energieriese E.on aus der Atomkraftnachhaftung bereits nach einem halben Jahrzehnt herausstehlen? Muss statt des Energiekonzerns dann der Staat die Kosten für den Rückbau der Atomkraftwerke übernehmen? Wenn die Nachhaftungsregeln nicht sehr schnell geändert würden, wären die Risiken für die Steuerzahler enorm, befürchtet zumindest die atompolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Sylvia Kotting-Uhl. Deshalb müsse endlich ein Nachhaftungsgesetz verabschiedet werden. Die Bundesregierung jedoch räumte gegenüber der Grünen-Abgeordneten ein, noch über keinen konkreten Zeitplan zu verfügen.
Die Zeit drängt aber aus Kotting-Uhls Sicht: In gut zwei Wochen wird E.on sich in zwei Gesellschaften aufspalten - E.on SE für die Weiterführung der Erneuerbare-Energien-Sparte und Uniper für das Geschäft mit Kohle und Gas. Sollten E.ons finanzielle Rückstellungen für die Bewältigung der Folgekosten der Atomenergie sich künftig als nicht ausreichend erweisen, muss das abgespaltene Tochterunternehmen Uniper nur fünf Jahre nachhaften.
Sowohl E.on als auch das Bundeswirtschaftsministerium widersprachen gegenüber »nd« Kotting-Uhls Darstellung. Der Grund: Neben den als zukunftsträchtig empfundenen Geschäftsfeldern, also erneuerbaren Energien, Energienetzen und Kundenlösungen wird die E.on SE auch das Atomgeschäft übernehmen. »Durch die gewählte Lösung wird eine Trennung von Haftung und unternehmerischem Einfluss vermieden«, heißt es im Gemeinsamen Spaltungsbericht der Vorstände von E.on und Uniper. Der Beschluss war eine Reaktion auf das geplante Nachhaftungsgesetz.
»Der Gesetzentwurf folgt dem Prinzip ›Eltern haften für ihre Kinder‹, doch im konkreten Fall ist das nicht relevant, da die Mutter E.on ja weiter die Kernkraftwerke betreibt«, erläutert Beate Braams, Pressereferentin im Bundeswirtschaftsministerium.
E.ons Rückstellungen würden »alle denkbaren Risiken« abdecken und »stehen zur Verfügung, wenn sie gebraucht werden«, beteuert auch Konzernpressesprecher Carsten Thomsen-Bendixen.
Doch E.on könnte in Zukunft Sonderbelastungen ausgesetzt sein oder die Kosten des AKW-Rückbaus könnten explodieren, befürchtet man in Kotting-Uhls Büro. »Rückstellungen sind ja keine Rücklagen wie auf einem Sparbuch, sondern nur ein Bilanzposten. Was, wenn E.on in zehn Jahren die Puste ausgeht? Dann wäre es gut, wenn wir auf möglichst viel Konzernmasse zurückgreifen könnten«, so ein Mitarbeiter der Abgeordneten. Dann wäre ein Zugriff auf Uniper-Rücklagen nicht mehr möglich. Also müsste doch die öffentliche Hand ran.
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