Studie: Mietpreisbremse erhöhte sogar Mieten

DIW: Kurzfristig »stärkerer Preisanstieg« wegen Vorzieheffekten / Justizminister Maas offen für Nachbesserungen gegen »Rechtsbruch im größeren Stil«

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Berlin. Zweifel an der Mietpreisbremse der Großen Koalition gibt es schon länger. Nun zeigt erneut eine Studie: Das Instrument ist nicht nur wirkungslos, die Einführung ging sogar nach hinten los: Die »Süddeutsche« zitierte vorab aus einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), wonach die Mietpreisbremse kurzfristig »sogar zu einem stärkeren Mietpreisanstieg« geführt habe. Den kurzfristigen Anstieg der Mieten erklärte das DIW mit »Vorzieheffekten«: Eigentümer hätten in Erwartung der Bremse die letzte Chance genutzt, besonders hohe Mieten zu verlangen. Dabei habe ihnen auch eine Ausnahmeregelung in dem Gesetz geholfen: Eigentümer müssen eine einmal erzielte Miete nicht mehr senken, selbst wenn sie mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegt.

Angesichts wachsender Zweifel an der Wirksamkeit der Mietpreisbremse hat sich Bundesjustizminister Heiko Maas nun offen für eine Verschärfung gezeigt. Sollte es bei der Anwendung wirklich »Rechtsbruch im größeren Stil« geben, werde er in der Koalition auf Nachbesserungen drängen, sagte der SPD-Politiker der Zeitung.

Das DIW untersuchte für die Studie die Mietpreisentwicklung in nebeneinander liegenden vergleichbaren Postleitzahl-Bezirken, in denen der eine der Bremse unterliegt und der andere nicht. Dabei seien keine relevanten Unterschiede beim Preisanstieg festgestellt worden. In den unregulierten Regionen seien die Mieten monatlich um rund 0,24 Prozent gestiegen, in den Gegenden mit Mietpreisbremse sogar um 0,26 Prozent.

Justizminister Maas zeigte sich offen für eine Verschärfung der Bestimmungen. Dies könne hinauslaufen auf eine Pflicht des Vermieters, die Vormiete automatisch offenzulegen, und einen Anspruch des Mieters, die zu viel gezahlte Miete rückwirkend bis zum Vertragsschluss zurückzubekommen, sagte Maas der »Süddeutschen«.

Maas verteidigte in dem Interview dennoch sein Gesetz: Erstmals bestimme »nicht mehr allein der Vermieter die Höhe des Mietpreises, sondern es gibt eine objektive gesetzliche Grenze«. Es werde aber »eine gewisse Zeit brauchen, bis Rechte auch in der Praxis wahrgenommen werden«. Er könne »Mieter nur ermutigen, ihre Rechte wahrzunehmen«. Ein großer Teil der Vermieter von Wohnungen in begehrten Lagen hält sich offenbar nicht an die Vorgaben.

Bislang müssen Eigentümer, die sich nicht an das Gesetz halten, keine Strafen befürchten. In diesem Punkt lehnte Maas eine Änderung des Gesetzes ab. »Jetzt warten wir erst einmal ab, wie sich die Mietpreisbremse entwickelt«, sagte er. Außerdem solle »man auch nicht davon ausgehen, dass jeder Eigentümer seine Mieter betrügen will«.

Laut Mietpreisbremse darf die Miete bei Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent überschreiten. Bei Neubauten und der ersten Vermietung nach umfassender Sanierung gilt die Regelung nicht. Die Mietpreisbremse können die Bundesländer seit Juni 2015 in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt erlassen. Zuständig für die Durchsetzung ist allerdings der Mieter selbst - er muss notfalls gegen seinen Vermieter vor Gericht ziehen. Agenturen/nd

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