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Rotes Kreuz geht gegen Friedensgesellschaft vor
Mit einer Unterlassungsklage geht das Deutsche Rote Kreuz (DRK) derzeit gegen die Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsgegnerInnen (DFG-VK) vor. Es geht dabei um eine »Aktionswebseite«, die die Friedensgesellschaft Ende Mai unter der Adresse »deutsches-rotes-kreuz.net« geschaltet hatte. Dort wurde in zugespitzter Form die Intensivierung der sogenannten zivil-militärischen Zusammenarbeit zwischen DRK, Bundeswehr und dem Verteidigungsministerium kritisiert. Die DFG-VK hat die Webseite jetzt zwar abgeschaltet, will aber laut ihrem stellvertretenden Politischen Geschäftsführer Michael Schulze von Glaßer keine Unterlassungserklärung abgeben. Das Rote Kreuz fordert von der vergleichsweise kleinen Organisation rund 1700 Euro an Anwaltskosten für die Abfassung des Unterlassungsbegehrens.
»Selbstverständlich hat die DFG-VK im Rahmen der freien Meinungsäußerung das Recht, sich kritisch mit dem DRK auseinanderzusetzen - auch bis zur Grenze der Schmähkritik«, erklärt dazu DRK-Sprecher Dieter Schütz gegenüber »nd«. Der Domainname und die Verwendung des DRK-Schriftzuges auf der Kampagnenwebseite erweckten aber den »Eindruck, dass diese Inhalte von uns stammen«. Das Vorgehen gegen die DFG-VK sei »ein in dieser Form völlig üblicher Vorgang«.
»Wir haben nichts gegen das Rote Kreuz«, sagt Schulze von Glaßer. Kritikwürdig sei aber dessen immer engere Verzahnung mit dem Militär: »Schon 2003 bekannte sich das DRK explizit zur ›Mitwirkung‹ an Militäreinsätzen. 2008 definierte dann ein Bundesgesetz die ›Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr‹ als zentrale ›Aufgabe‹ der Hilfsorganisation. Seit 2009 unterhält das DRK einen eigenen ›Beauftragten für zivil-militärische Zusammenarbeit‹. Und seit 2014 finden gemeinsame ›Joint Cooperation‹ Manöver von DRK, Bundeswehr und weiteren Armeen statt«, listen die Friedensfreunde auf. 2015 wurde schließlich eine Kooperationsvereinbarung zwischen Rotem Kreuz und Verteidigungsministerium unterzeichnet.
Klar sei, »dass das Rote Kreuz keine gewöhnliche NGO ist«, sondern auch halbstaatliche Züge trage, meint Schulze von Glaßer. Dennoch sei eine derart ausgeprägte Militärnähe »einzigartig« in der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Das DRK verletze konstitutive Grundsätze der Rotkreuzidee - die Unabhängigkeit und Neutralität. Es müsse »Trennschärfe« zwischen dem Humanitären und dem Militärischen hergestellt werden. Das DRK müsse von gemeinsamen Manövern mit bewaffneten Kräften Abstand halten - und längerfristig müsse eine Initiative zur Änderung des DRK-Gesetzes angestoßen werden.
Dass es zumindest eine Grauzone zwischen Rotkreuzidee und Militärkooperation gibt, weiß auch das DRK. Auf Nachfrage versendet es einen fünfseitigen, offenbar vorgefertigten Antwortkatalog: Die Mitwirkung am Sanitätsdienst der Armee sei »im humanitären Völkerrecht und im DRK-Gesetz« geregelt. Doch müsse die »Einhaltung der Grundsätze« stets »auch bei einer Zusammenarbeit zwischen DRK und Bundeswehr gewährleistet« und eine »klare Abgrenzung zwischen den Aufgaben des Militärs und des DRK jederzeit vorhanden und nach außen sichtbar« sein. Doch sei eine solche Trennlinie im Rahmen einer »Einzelfallabwägung« vorzunehmen.
Wie das konkret, etwa im Rahmen einer militärischen Auslandsaktion, umgesetzt werden könnte, steht nicht in dem Papier.
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