Ungarns Justizreform verletzt Konvention
Straßburg. Ungarn hat mit seiner Justizreform gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen. Folge der Gesetzesänderungen war 2012 die vorzeitige Entlassung des damaligen Präsidenten des Obersten Gerichtshofs. Andras Baka, der sich wiederholt kritisch zu Gesetzesvorhaben geäußert hatte. Damit habe Ungarn gegen die Meinungsfreiheit verstoßen, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag in Straßburg. Die frühzeitige Entlassung sei unzweifelhaft abschreckend gewesen und habe Baka sowie andere Richter, davon abgehalten, sich öffentlich zu Gerichtsreformen und der Unabhängigkeit der Justiz zu äußern. dpa/nd
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