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Ministerium unterliegt NPD-Abgeordnetem

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Greifswald. Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns hat das parlamentarische Fragerecht eines NPD-Landtagsabgeordneten verletzt, indem es eine kleine Anfrage nur unvollständig beantwortet hat. So entschied das Landesverfassungsgericht in Greifswald und gab am Donnerstag der Klage des NPD-Abgeordneten Stefan Köster statt, der im Juni 2015 beim Innenministerium eine Auskunft zu Straftaten im neu eröffneten Asylbewerberheim in Barth verlangt hatte. Das Ministerium informierte damals über eine Auseinandersetzung zwischen zwei Bewohnern - sagte aber mit Verweis auf den Datenschutz nichts zu Alter, Nationalität und möglichen Vorstrafen. Die Richter urteilten, dass die Antwort des Ministeriums schon deshalb unvollständig und verfassungswidrig sei, weil sie nicht individualisiert auf die Anfrage ausgerichtet war. dpa/nd

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