Suchst Du noch, oder findest Du schon?
Warum Medien bei der Suche nach Menschen oft schneller sind als die Behörden
Das Aktenlager von Immelborn und Abertausende Hasskommentare im Internet haben nichts miteinander zu tun. Fast nichts. Denn in einem Punkt gleichen sich die Geschichten dahinter: Behörden hatten oder haben offenbar große Schwierigkeiten, einzelne Menschen zu finden, die entweder für den Fall des Aktenlagers von Immelborn oder aber für den Fall der Hasskommentare wichtig sind.
Beim Fall Immelborn tat sich - so jedenfalls sieht es nach den bisherigen Erkenntnissen des Immelborn-Untersuchungsausschusses des Thüringer Landtages aus - nicht nur der Landes-Datenschutzbeauftrage Lutz Hasse schwer damit, den ehemaligen Geschäftsführer der Bertreiberfirma des Aktenlagers, Henry T., zu finden. T. lebte in der Schweiz, als Hasse im Sommer 2013 auf das riesige Aktenlager im Wartburgkreis aufmerksam gemacht worden war, das T. nach der Insolvenz seines Unternehmens hinterlassen hatte.
Beim Fall der Hasskommentare hat die Staatsanwaltschaft Erfurt derzeit Probleme, den Mann zu finden, der nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins Focus hinter einer der größten Hass-Seiten des deutschsprachigen Teils des Internets stehen soll: Mario R., ein Mann aus Erfurt, der nach Focus-Angaben ein AfD-Mitglied »der ersten Stunde« gewesen sein soll. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt, Hannes Grünseisen, will zwar den Namen des Mannes nicht bestätigen, sagt aber, bei der Behörde seien Ermittlungsverfahren wegen Betruges, öffentlichem Auffordern zu Straftaten und Volksverhetzung anhängig, die sich gegen eine Person richteten, »die hinter dem entsprechenden Internetauftritt stecken soll«. Dann fügt er hinzu: »Die Verfahren sind vorläufig eingestellt, da der Beschuldigte unbekannten Aufenthaltes ist.«
Madeleine Henfling wundert sich über diesen gemeinsamen Teil beider Geschichten. Umso mehr, weil ein Rechercheteam des MDR trotz aller behördlicher Probleme Henry T. bald nach Beginn des Aktenskandals von Immelborn fand und ansprach: vor dessen Wohnung in der Schweiz. Und auch R. mag für die Staatsanwaltschaft nicht mehr an seiner Wohnung zu finden sein. Doch er hat ziemlich frische Spuren hinterlassen. Im Internet zum Beispiel hat Henfling ohne viele Klicks ein Video-Interview gefunden, das R. einem Netz-Portal gegeben hat, das Verschwörungstheorien verbreitet: Querdenken.TV. Auch Thüringens ehemaliger Verfassungsschutz-Präsident Helmut Roewer hatte dort bereits seine Sicht auf die Welt dargelegt. Veröffentlicht wurde das Video von R. erst am 2. Juni. »Er scheint mir also nicht so richtig untergetaucht zu sein«, sagt sie.
Henfling - Grüne-Abgeordnete im Landtags, innerhalb ihrer Fraktion maßgeblich verantwortlich für den Kampf gegen Rechts und Vorsitzende des Immelborn-Untersuchungsausschusses - sagt, die stelle sich eingedenk solcher Begebenheiten schon die Frage, warum »andere bei ihren Recherchen so viel schneller sind als staatliche Stellen«; die ja häufig auch nicht irgendwelche Stellen sind, sondern jedenfalls wenn es um Staatsanwaltschaften geht, Behörden, die mit besonderen Eingriffsrechten ausgestattet sind. Ist es, fragt sie, nicht auch schlecht für den Rechtsstaat, wenn etwa bei Staatsanwaltschaften Verfahren eingestellt werden, weil der Staat Menschen nicht findet, die nicht-staatliche Stellen ohne große Schwierigkeiten lokalisieren können?
Bei der Staatsanwaltschaft Meiningen, die auch schon mal mit dem Immelborn-Skandal befasst war, verweist man allerdings darauf, wie schwer es für Behörden und eben auch für Strafverfolgungsbehörden oftmals ist, den Aufenthaltsort von Menschen zu ermitteln; jedenfalls dann, wenn die Ermittlungsergebnisse rechtssicher sein sollen. »Natürlich googln wir auch«, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Meiningen, Jochen Grundler. »Aber wenn ich eine Adresse bei Google finde, dann kann ich da nicht einfach einen Brief hinschicken.« Eine solche, im Netz gefundene Adresse, müsse erst einmal geprüft werden. »Wir müssen uns an die Strafprozessordnung und andere Vorschriften halten«, sagt Grundler. Und Tatsache sei, dass diese Regeln die gerichtsfeste Recherche von staatlichen Stellen deutlich erschwere.
Innerhalb Europas, so Grundler, hätten sich die verschiedenen Rechtshilfevorschriften zwar in den vergangenen Jahren schon deutlich im Interesse der Ermittler verbessert. Trotzdem vergehe noch immer viel Zeit, wenn ein Staatsanwalt im Ausland Menschen zu finden versuche, die nicht mehr unter ihrer inländischen Adresse zu erreichen sind. »Monate sind da nicht selten«, meint Grundler. Die gute Nachricht in diesem Zusammenhang: Solche Schwierigkeiten, sagt Grundler, gebe es in der Regel eher bei Menschen, gegen die Ermittlungen wegen kleinerer oder mittelschwerer Delikte liefen. Bei Kapitalverbrechen wie Mord gehe das alles viel schneller, »weil da sehr schnell die ganze Fahndungsmaschinerie läuft«.
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