Sexualstrafrecht: LINKE wirft Koalition »perfide Taktik« vor

Schneller Abschieben unter Rückgriff auf »Nein heißt Nein«? / Vorwurf: Regierungsfraktionen wollen Aufenthaltsrecht über einen Umweg verschärfen

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Die Große Koalition will offenbar über den Umweg des Sexualstrafrechts das Aufenthaltsgesetz verschärfen. Die Linkspartei ist empört und spricht von einer »perfiden Taktik«. Hintergrund: Kurz vor der für Donnerstag angesetzten Abstimmung über die Neufassung des Paragrafen 177 des Strafgesetzbuches, die den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen verbessern soll, hat die Koalition an ihrem eigenen Gesetzentwurf nun Änderungen beantragt, die laut der Rechtspolitikerin Halina Wawzyniak (LINKEN) erstmals am Montagnachmittag vorlagen. »Es handelt sich um Verschärfungen im Ausweisungsrecht«, so die Reaktion der Abgeordneten. Auch der Grundsatz des Verbots der Doppelbestrafung werde ausgehebelt. »Was für eine miese Nummer! Was passiert da eigentlich gerade?«

Die Regierung versuche, kritisiert auch Linken-Vorstandsmitglied Dominic Heilig, »durch die Hintertür das Aufenthaltsgesetz durch einen Änderungsantrag zum eigenen Gesetzentwurf zu verschärfen«. Konkret gehe es darum, dass die Regierungsfraktion nun explizit darauf verweisen, dass Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Sinne des Paragrafen 177 »auch mit den Mitteln des Ausländerrechts zu ahnden« seien. Davon sei in den vorab übermittelten Eckpunkten zur Novelle des Sexualstrafrechts »aber nie die Rede« gewesen, so Heilig.

Die LINKEN-Politiker empört vor allem »der Subtext dieser Aussage: Solche Straftaten würden vorwiegend von Menschen verübt, bei denen das Ausländerrecht greift.« Heilig und Wawzyniak verweisen darauf, dass bereits im Frühjahr das Aufenthaltsgesetz mit dem Ziel geändert wurde, verurteilte Flüchtlinge schneller abschieben zu können. Die Grenzen für Verurteilungen, die ein besonders Ausweisungsinteresse begründen, sind deutlich gesenkt worden. Zudem greift dann auch nicht mehr das Abschiebungsverbot.

Wawzyniak sagt, offensichtlich reiche dies »vor allem der Union nicht«. Auf Kritik stößt zudem, dass die Regierungsfraktionen ihren Änderungsvorschlag in letzter Minute unter Verweis auf den feministischen Grundsatz »Nein heißt Nein« begründen, der darauf abzielt, das Recht, das Frauen vor Vergewaltigung schützen soll, zu erweitern. In der Begründung des Änderungsantrages heißt es nun laut den LINKEN-Politikern, »der Grundsatz des 'Nein heißt Nein' wird somit auch im Ausweisungsrecht implementiert«. Kommentar von Wawzyniak: »Da freut sich der rechte Mob über die Bestätigung seiner kruden Thesen.« nd

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