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Zwei Beschwerden gegen das Tarifeinheitsgesetz unzulässig

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden zweier Gewerkschaften gegen das Tarifeinheitsgesetz als unzulässig zurückgewiesen. Es sei keine Befugnis der Beschwerdeführer zu erkennen, entschieden die Richter in den am Mittwoch veröffentlichten Beschlüssen. Das Tarifeinheitsgesetz schreibt vor, dass, wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten, n...

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