Beschwerde abgewiesen

Film zu Gladbeck-Drama

  • Lesedauer: 1 Min.

Der Gladbecker Geiselnehmer Hans-Jürgen Rösner ist auch vor dem Kölner Oberlandesgericht mit dem Versuch gescheitert, einen ARD-Film über das Geiseldrama von vor 28 Jahren verbieten zu lassen. Wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte, wies das Oberlandesgericht eine Beschwerde Rösners gegen eine Entscheidung des Landgerichts Aachen zurück, das dem Geiselnehmer Prozesskostenhilfe für ein entsprechendes Verfahren versagt hatte. Wie zuvor das Aachener Gericht gelangte auch der Kölner Zivilsenat zu dem Schluss, der von Rösner angestrebte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Verfilmung des Geiseldramas habe keine Aussicht auf Erfolg. Rösner habe keinen Anspruch darauf, einen Film über die Tat und deren Umstände zu verbieten. AFP/nd

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.