NPD-Mann mit Nazi-Tattoo vor Gericht

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Weil er öffentlich sichtbar ein Tattoo trug, das das KZ-Auschwitz darstellte, war ein Neonazi zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er war gegen das Urteil in Berufung gegangen.

Neuruppin. Wegen eines im Schwimmbad öffentlich gezeigten KZ-Tattoos muss sich der NPD-Funktionär Marcel Zech am 7. November vor dem Landgericht Neuruppin verantworten. Die Berufungsverhandlung, zunächst für den 29. August anberaumt, sei wegen Terminproblemen verschoben worden, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch.

Das Amtsgericht Oranienburg (Oberhavel) hatte Zech, der für die rechtsextreme NPD unter anderem im Kreistag Barnim sitzt, im Dezember 2015 wegen Volksverhetzung und Billigung von NS-Verbrechen zu sechs Monaten Haft verurteilt, weil er seine KZ-Tätowierungen öffentlich in einem Schwimmbad gezeigt hatte. Die Haftstrafe war auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden.

Die Rückentätowierungen zeigen die Silhouette des KZ Auschwitz-Birkenau und den Spruch »Jedem das Seine« vom Eingang des KZ Buchenwald. Zech ist bereits wegen verschiedener Straftaten vorbestraft, darunter Körperverletzung, Amtsanmaßung und Fahren ohne Führerschein.

Das Amtsgericht hatte argumentiert, die Kombination der Tätowierungen sei eine Billigung der Verbrechen des Nationalsozialismus. Es bestünden auch keinerlei Zweifel am Vorsatz der Straftat und daran, dass der Angeklagte durch das Zeigen des Tattoos am 21. November 2015 im Oranienburger Spaßbad den öffentlichen Frieden gestört habe. Das Gericht war mit seinem Urteil unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von zehn Monaten geblieben, weil der Angeklagte den Sachverhalt eingeräumt hatte und bis dahin noch nicht wegen rechtsextremer Straftaten vorbestraft war.

Das Amtsgericht hatte Zech in einem beschleunigten Verfahren verurteilt, in dem nur Haftstrafen bis zu einem Jahr verhängt werden können. Dieses Verfahren war unter anderem möglich, weil es bereits kurz nach der Tat stattfinden konnte. Das Strafgesetzbuch sieht für Volksverhetzung eine Haftstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren vor. epd/nd

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