Baumfällung wegen Schädlingsbefall rechtens
Magdeburg. Magdeburger Grundstückseigentümer haben dagegen geklagt, dass ihre Bäume im Kampf gegen den Asiatischen Laubholzbockkäfer fallen müssen - und verloren. Im Eilverfahren unterlagen sie vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte. Die Eigentümer hatten sich gegen Anordnungen der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau zum Fällen ihrer Bäume gewandt. Ziel der Fällaktion ist, die Ausbreitung des Schädlings zu verhindern. Die Bäume, um die es gehe, stünden in einem Radius von 100 Metern um zwei befallene Ahornbäume. Aus Sicht des Gerichts sind die Anordnungen rechtlich nicht zu beanstanden. Sie beruhten auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, nach denen bestimmte gefährdete Bäume im Umfeld von befallenen Bäumen vorsorglich beseitigt werden müssten (Aktenzeichen: 1 B 320/16 MD, 1 B 323/16 MD und 1 B 327/16 MD ). dpa/nd
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