»Feindliche Übernahme«
Thüringen will mit Enteignungsverfahren das Schloss Reinhardsbrunn retten
Malerische Bilder gibt es von Schloss Reinhardsbrunn viele: typisch neugotische Fenster und Durchgänge mit ihren spitz zulaufenden Bögen kennzeichnen die Anlage. Markant ragt ein zum Innenhof weisender Turm, dessen Dach ebenfalls spitz zuläuft, über die Dächer des Lustschlosses hinaus. Eine durchaus malerische Szenerie; am Turm rankt sogar Efeu empor.
Das denkmalschützerische Problem ist nur: Für solche Bilder darf man nicht zu nah an das Schlossgelände heran treten. Dann nämlich würde man sehen, dass viele Fenster mit Brettern verschlossen sind; dass das Efeu nicht nur am Turm wuchert, sondern Grün auch an Stellen zu finden ist, die nichts mit einem gepflegten Schloss zu tun haben. Mehr noch: Thüringens Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff (LINKE) sagt, die Anlage sei inzwischen akut in ihrem Bestand gefährdet. Dabei gilt Schloss Reinhardsbrunn - gelegen wenige Autominuten südlich von Gotha - nicht nur als schön, sondern auch als ziemlich bedeutend für die thüringische Landesgeschichte.
Und weil das alles so ist, hat die rot-rot-grüne Landesregierung des Freistaates nun etwas in Gang gesetzt, das es so noch nie gab in Deutschland und auf das Denkmalschützer in der gesamten Republik ziemlich gespannt schauen: ein Enteignungsverfahren.
Das Landesverwaltungsamt, erklärte Hoff am Dienstag in Erfurt, sei damit beauftragt worden, dafür zu sorgen, dass das Schloss ins Eigentum des Freistaats übergeht - auch gegen den Willen der aktuellen Eigentümer, wobei nicht wirklich ganz eindeutig klar ist, wer das eigentlich ist. Das Schloss ist seit Jahren Spielball einer ziemlich undurchsichtigen Gruppe von Investoren und Gesellschaften, deren Hintermänner möglicherweise in Osteuropa, vielleicht aber auch in London sitzen und die sich nicht ausreichend um den Erhalt des Denkmals kümmern. Nachdem Vertreter des Freistaats erfolglos versucht hatten, das Schloss zu kaufen, folgt nun also eine Art feindliche Übernahme.
Dass diese Enteignung ihre Zeit dauern wird, darüber ist sich Kulturminister Hoff völlig im Klaren. Der Freistaat rechne damit, dass es mindestens 15 Monate, eher noch länger dauern werde, ehe eine erste, positive Enteignungsentscheidung gefallen sei, sagte Hoff. Anschließend könnten die Eigentümer vielleicht noch Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen.
Klarer ist dagegen Hoffs Haltung zu den mehr als neun Millionen Euro Grundschuld, die derzeit nach seinen Angaben auf der Schlossanlage lasten. Wenn es zu einer Enteignung komme, sagte Hoff, werde der Freistaat diese Lasten nicht übernehmen.
Falsch wäre es unterdessen anzunehmen, mit der Enteignung von Schloss Reinhardsbrunn zeige eine LINKE-geführte Landesregierung »ihr wahres Gesicht«, indem sie also Zwangsmittel des Staates gegen Private einsetze. Es sei eben nicht so, »dass wir zwingend mal enteignen wollen«, sagte Hoff.
Was schon deshalb stimmt, weil über diese Zwangsmittel im Fall Reinhardsbrunn nicht die LINKE das erste Mal nachgedacht hat, sondern eine Frau, die überhaupt nicht im Verdacht steht, eine Sozialistin oder Kommunistin zu sein: Thüringens ehemalige Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht, die ein CDU-Parteibuch hat.
Als im Freistaat noch CDU und SPD gemeinsam regierten, war die kunst- und kulturbegeisterte Lieberknecht bereits so besorgt über den Zustand von Schloss Reinhardsbrunn, dass sie die Angelegenheit zur Chefsache machte und ein Gutachten in Auftrag gab. Es sollte prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Enteignung der Eigentümer der Anlage möglich ist. Rot-Rot-Grün geht damit in Thüringen einen Weg weiter, den Schwarz-Rot vorbereitet hat.
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