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Altersstaffelung diskriminierend
Urlaubsanspruch
Eine Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter stellt eine Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer dar - zumindest, wenn der Arbeitgeber keine ausreichenden Gründe für die Ungleichbehandlung nennen kann. Der Schutz älterer Arbeitnehmer reicht nicht aus, um eine bei 30 Jahren beginnende Urlaubsstaffelung zu begründen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1022983.altersstaffelung-diskriminierend.html
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