Maas plant für Mütter Auskunftspflicht
Berlin. Mütter von sogenannten Kuckuckskindern sollen nach Plänen des Justizministeriums künftig zur Auskunft über den leiblichen Vater verpflichtet werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf hervor. Ziel sei mehr Rechtssicherheit bei Regressforderungen der Scheinväter, sagte Justizminister Heiko Maas (SPD) am Montag. Allerdings gilt diese Auskunftspflicht nicht, wenn »schwerwiegende Gründe« dagegen sprechen. Ob in Ausnahmefällen das Persönlichkeitsrecht der Mutter in besonderem Maße verletzt würde, muss vor Gericht geklärt werden. In dem Entwurf heißt es wörtlich: »Die Mutter des Kindes ist verpflichtet, dem Dritten, der dem Kind als Vater Unterhalt gewährt, auf Verlangen Auskunft darüber zu erteilen, wer ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat.« Das Justizministerium reagiert mit der Regelung auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 und ein Urteil des Bundesgerichtshofs 2011. dpa/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.