Bundeswehr übt mit Polizei

  • René Heilig
  • Lesedauer: 2 Min.

Es war eine Formalie. Die Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen und der Bundesinnenminister Thomas de Maizière - beide CDU - einigten sich mit der Assistenz einiger Landesinnenminister darauf, dass man den Einsatz der Bundeswehr bei der Abwehr terroristischer Angriffe trainieren wolle. Die Übung, bei der Entscheidungsabläufe geprobt werden, soll im Februar in vier Bundesländern stattfinden. Welche das sind, werde in den nächsten Tagen festgelegt.

Die Absicht, die Bundeswehr im Innern einzusetzen, kommt wahrlich nicht überraschend und auf solche Übungen hatte sich die Große Koalition bereits im Juli geeinigt, als das neue Weißbuch zur Sicherheitspolitik in der Endredaktion war. Und als ein Amokläufer in München, dessen Motive noch immer nicht gründlich geklärt sind, Ende Juli auf Bürger schoss, hatte von der Leyen Feldjäger und Sanitäter in Bereitschaft versetzt, weil die Polizei zunächst von einer »akuten Terrorlage« ausging.

Danach erreichte der Streit zwischen Einsatzbefürwortern und -gegnern eine neue Qualität. Die oberste Befehlshaberin in Friedenszeiten ruderte zurück. Man wolle ja nur helfen, sagte von der Leyen bei allen sich bietenden Gelegenheiten und betonte dabei, dass selbstverständlich die Verantwortung für solche Einsätze bei den jeweiligen Polizeibehörden liege.

Wer genau hingehört hat, als vor einigen Tagen die Konzeption zur Zivilverteidigung vorgestellt wurde, erfuhr, dass man auch von Seiten des zivilen Katastrophenschutzes auf die Bundeswehr zugeht. So teilte der Präsident des zuständigen Bundesamtes Christoph Unger scheinbar beiläufig mit, dass man auch gemeinsame Übungen mit der NATO-Speerspitze VJTF abhalten wolle.

Kritiker dieser Entwicklung, darunter sind auch Sozialdemokraten, fürchten eine schleichende Ausweitung der Bundeswehr-Kompetenzen im Inland. Das ist nicht im Sinne des Grundgesetzes. Doch das wird - spätestens, seitdem einen andere Große Koalition 1968 die Notstandsgesetze einführte - zielstrebig unterlaufen. Und was Verfassungs- oder Gesetzestexte nicht hergeben, wird von den Richtern in Karlsruhe hineininterpretiert. Genau so hat man einst auch die Auslandseinsätze der Bundeswehr legitimiert.

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