Dieselabgase: Urteil macht Weg für Fahrverbote frei
Umwelthilfe spricht von »bahnbrechender« Entscheidung / Klage wegen hoher Belastung der Luft in Düsseldorf mit Stickstoffdioxid trotz Grenzwerten
Berlin. Die Deutsche Umwelthilfe hat im Streit um saubere Luft in den Städten ein nach eigenen Worten »bahnbrechendes Urteil« erwirkt. Das Gericht sei zu dem Ergebnis gekommen, »dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge so schnell wie möglich auszusprechen sind«, heißt es in einer Erklärung der Organisation zu einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf. Die Umwelthilfe hatte dort gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen Überschreitung der Luftqualitätswerte in Düsseldorf (Aktenzeichen 3K 7695/15) geklagt - und nach eigenen Angaben »in vollem Umfang« Recht bekommen.
Die rechtlichen Instrumentarien für Fahrverbote seien nach Auffassung des Gerichts bereits jetzt vorhanden. Demnach könnte mit einem Einfahrtverbotszeichen, das mit einem zusätzlichen Hinweis ausgestattet ist, laut dem dieses Einfahrtverbot für Dieselfahrzeuge gilt, sofort gehandelt werden. »Es müsse nun sehr schnell gehen, auf die Einführung einer Blauen Plakette durch den Bundesgesetzgeber könne nicht gewartet werden«, gibt die Umwelthilfe das Gericht wieder.
»Dies ist das erste Urteil in Deutschland, das Fahrverbote für Dieselfahrzeuge den Weg ebnet. Es wird richtungsweisend sein für die gesamte weitere Rechtsprechung«, sagte der Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Umwelthilfe vertreten hat.
»Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und die Stadt Düsseldorf können sich nach dieser schallenden Ohrfeige nicht länger hinter der Untätigkeit der Bundesregierung verstecken«, sagte der Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Man empfehle »allen übrigen von Dieselabgas belasteten Städten ähnlichen Urteilen zuvorzukommen und Diesel-Fahrverbote zum Schutz der Bevölkerung vorzubereiten«. Die Umwelthilfe hat insgesamt 15 Klagen wegen Überschreitungen der Grenzwerte beim Dieselabgasstoff Stickstoffdioxid eingereicht und bisher alle Verfahren gewonnen.
Anlass für die im Jahr 2015 eingereichte Klage sei die noch immer hohe Belastung der Luft in Düsseldorf mit Stickstoffdioxid. In der Stadt sei der seit 2010 geltende Grenzwert im Jahresdurchschnitt an verkehrsnahen Messstationen erheblich überschritten worden. »Dieses Urteil ist ein klares Signal an die Autohersteller, ihren Kunden saubere Autos zu verkaufen und die Bestandsfahrzeuge so nachzubessern, dass sie auf der Straße sauber sind«, sagte der Verkehrsexperte Axel Friedrich. Die Bezirksregierung müsse nun schnellstmöglich dafür Sorge tragen, »dass sich die gesundheitsschädliche Luftbelastung in Düsseldorf verringert und die EU-weit geltenden Grenzwerte für NO2 im Stadtgebiet eingehalten werden«. nd
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.