Der Landtag entscheidet
Die Immunitätsaufhebung von Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft ist Sache des Parlaments. Der Bremer Landtag entscheidet, ob die Strafverfolgungsbehörden ein Mitglied befragen und anklagen dürfen. Ebenso, ob eine Freiheitsstrafe oder Erzwingungshaft gegen ein Mitglied vollstreckt werden darf. Selbst inhaftierte Abgeordnete müssen von ihrer Haft »beurlaubt« werden, um an Plenarsitzungen teilnehmen zu können. Auch muss ihnen ermöglicht werden, ihre Mandatstätigkeiten, wie etwa das Lesen von Schriftstücken, weiterhin auszuüben. In der Realität sieht es aber so aus, dass inkriminierte Abgeordnete meist auf Drängen ihrer Partei ihr Mandat niederlegen und damit nicht mehr unter dem Parlaments-Schutz stehen. alba
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