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Der Landtag entscheidet
Die Immunitätsaufhebung von Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft ist Sache des Parlaments. Der Bremer Landtag entscheidet, ob die Strafverfolgungsbehörden ein Mitglied befragen und anklagen dürfen. Ebenso, ob eine Freiheitsstrafe oder Erzwingungshaft gegen ein Mitglied vollstreckt werden darf. Selbst inhaftierte Abgeordnete müssen von ihrer Haft »beurlaubt« werden, um an Plenarsitzungen teilne...
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