Karlsruhe entscheidet über Antrag auf CETA-Stopp
Mehr Demokratie und andere: Vertreter der Bundesregierung soll gegen Abschluss und vorläufige Anwendung von CETA stimmen
Berlin. Das Bundesverfassungsgericht wird am 13. Oktober über den Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegen das umstrittene Freihandelsabkommen CETA entscheiden. Wie der Verein Mehr Demokratie am Donnerstag bekanntgab, zielt der Vorstoß darauf ab, »dem deutschen Vertreter im Rat der Europäischen Union aufzugeben, gegen die Vorschläge zur Unterzeichnung, zum Abschluss und zur vorläufigen Anwendung von CETA zu stimmen«.
Über 125.000 Menschen haben sich mit Unterstützung von Mehr Demokratie, der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch sowie Campact an das Bundesverfassungsgericht gewandt, um überprüfen zu lassen, ob eine vorläufige Anwendung des Handelsabkommens sowie CETA selbst mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Es handelt sich nach Angaben der Organisationen um die »größte Bürgerklage in der Geschichte der Bundesrepublik«. Das Abkommen zwischen der EU und Kanada verstößt nach Ansicht der Kläger in vier Punkten gegen das Grundgesetz. Mit dem Antrag auf einstweilige Anordnung soll die »vorläufige Anwendung« von CETA gestoppt werden, die das Abkommen bereits vor einer Abstimmung im Bundestag in Kraft treten lassen würde.
Dies sei »brandgefährlich, denn damit werden Fakten geschaffen. Demokratisch nicht legitimierte Gremien und investorenfreundliche Schiedsgerichte würden bereits anfangen zu arbeiten, das Vorsorgeprinzip könnte ausgehebelt werden – das alles ohne Zustimmung des Bundestages«, kritisiert der Verein Mehr Demokratie. nd
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