Bundesrat macht Rettungsgasse frei
Illegale Autorennen sollen hart geahndet werden / Bundesteilhabegesetz in schweren Turbulenzen
Der Bundesrat billigte am Freitag das novellierte Sexualstrafrecht. Die Schwelle der Strafbarkeit sexueller Handlungen gegen den Willen einer Person wird damit stark gesenkt. Damit findet das lange und heftig debattierte Prinzip »Nein heißt Nein« seinen gesetzlichen Ausdruck.
Ein Nein zur Vollverschleierung in Gerichtsverfahren soll die Bundesregierung nach dem Willen des Bundesrates prüfen. Ein schärferer Antrag Bayerns, der zu einem solchen Gesetz direkt aufforderte, wurde abgelehnt. Wesentlich rigoroser zeigte sich die Länderkammer, was illegale Autorennen angeht. Beschlossen wurde eine Gesetzesinitiative, mit der die Teilnahme an solchen Rennen, die bislang nur als Ordnungswidrigkeit gilt, mit Bußgeldern geahndet werden kann. Der Entwurf sieht eine Strafe von bis zu zwei Jahren Haft für die Veranstaltung oder Teilnahme an illegalen Autorennen vor. Wer dabei den Tod eines Menschen verursacht, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren belangt werden. Das Delikt soll in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
Vor Kindergärten, Krankenhäusern und anderen sozialen Einrichtungen wird es künftig mehr Tempo-30-Zonen geben. Der Bundesrat billigte am Freitag eine Verordnung, mit der die Einführung innerörtlicher Geschwindigkeitsbegrenzungen erleichtert wird. Die Verordnung enthält außerdem eine Neuregelung zu Rettungsgassen auf Autobahnen und Bundesstraßen. Sie müssen künftig bereits bei stockendem Verkehr gebildet werden.
Der Bundestag hatte am Donnerstag in erster Lesung über das Bundesteilhabegesetz beraten, am Freitag war es auch Thema im Bundesrat. Es soll Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung ermöglichen. Geplant sind höhere Freibeträge beim Vermögen, weniger Antragswirrwarr und mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Vehemente Kritik kommt hingegen von Behindertenverbänden und anderen Sozialverbänden. Im Bundesrat schwelt überdies ein monetärer Konflikt zwischen Bund und Ländern, weil diese einen Teil der Verfügungsgewalt über die Eingliederungshilfe in Höhe von fünf Milliarden Euro erhalten wollen, die der Bund den Kommunen abzunehmen bereit ist. Auch das Pflegestärkungsgesetz III wurde am Freitag im Bundesrat behandelt. Viele Personen, etwa geistig behinderte, sind von beiden Gesetzen betroffen. Auch die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, fordert Nachbesserungen am Entwurf zum Teilhabegesetz. Zu viele Dinge seien darin nicht im Sinne der Menschen mit Behinderungen geklärt, sagte Bentele der Wochenzeitung »Das Parlament«. Agenturen/nd Kommentar Seite 2
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