Wie wählt man Bürgermeister richtig ab?
Thüringen: Rot-Rot-Grün will Prozedere regeln
Erfurt. Einen nicht direkt gewählten Bürgermeister abzuwählen, ist in Thüringen bislang allein den Kommunalparlamenten vorbehalten. Das soll sich ändern. Allerdings will die rot-rot-grüne Regierungskoaltion in Erfurt die Hürden für die Abwahl von Bürgermeistern deutlich höher legen als zunächst geplant. Demnach müssen 35 Prozent der Wahlberechtigten einen Antrag dazu unterstützen, um eine Volksabstimmung zu erzwingen, sagte Grünen-Fraktionschef Dirk Adams. Zuvor sollte dieser Mindestanteil bei 21 Prozent liegen. »Der Bürgermeister ist ein hohes Amt, was es zu schützen gilt«, begründete Adams die Änderung. Ähnlich äußerte sich auch der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Matthias Hey.
Die Koalition will dies in ein Gesetz zur Stärkung der direkten Demokratie einarbeiten, das in der am Mittwoch beginnenden Landtagssitzung verabschiedet werden soll. Der entsprechende Gesetzentwurf war bereits in erster Lesung beraten worden. Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen hatte daraufhin die geplante Unterstützerquote von 21 Prozent als zu niedrig kritisiert.
Mit dem neuen Gesetz haben die Thüringer erstmals die Möglichkeit, Bürgermeister abzuwählen. Bislang ist das den Gemeinderäten vorbehalten. Sollte ein Abwahlantrag genügend Unterstützer in der Bevölkerung finden, muss der Gemeinderat künftig eine Volksabstimmung ansetzen.
Gleichzeitig streiten Rot-Rot-Grün und die größte Oppositionsfraktion der CDU über ein weiteres Element der direkten Demokratie, das mit dem Gesetz eingeführt werden soll: das Ratsbegehren. Dieses Instrument soll einem Gemeinderat Bürgerentscheide über Fragen ermöglichen, die in der Verantwortung der Kommune liegen. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit im Gemeinderat nötig.
CDU-Fraktionschef Mike Mohring sieht damit die Gefahr, dass Kommunalpolitiker in Zukunft besonders umstrittene Entscheidungen Bürgern überlassen und sich damit aus der Verantwortung stehlen. Das aber wäre nicht im Sinne der direkten Demokratie, meinte er. Im Gegenteil: Entscheidungen sollten nicht von oben nach unten, sondern von unten nach oben delegiert werden.
Die Landtagsfraktionsvorsitzende der LINKEN, Susanne Hennig-Wellsow, wies diesen Vorwurf zurück. Es sei bezeichnend für die Union, dass sie so über Ratsbegehren denke und sich gleichzeitig als neue Verfechterin der direkten Demokratie aufspiele.
Die CDU verhandelt mit LINKEN, SPD und Grünen derzeit über die Einführung sogenannter fakultativer Referenden in die Thüringer Verfassung. Sie sollen es den Thüringern ermöglichen, unter bestimmten Voraussetzungen Gesetze zu kippen, die der Landtag bereits beschlossen hat.
Am Sonntag endete in Thüringen die Sammlungsfrist für ein Volksbegehren in Sachen Gebietsreform. Die Organisatoren erklärten bereits am Freitag, man habe rund 30 000 Unterschriften beisammen, das wären sechs Mal so viele, wie für den Antrag erforderlich sind. Die Bögen würden voraussichtlich Anfang Oktober dem Innenministerium zur Prüfung übergeben.
Ob es tatsächlich zum Volksbegehren kommt, bei dem dann 195 000 Unterstützer notwendig sind, ist noch offen. Aus Reihen der Koalitionsfraktionen und der Landesregierung wurden verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Nach dem Willen der Landesregierung sollen Landkreise und Gemeinden unter anderem wegen des Bevölkerungsschwunds zu größeren Einheiten zusammenlegt werden und das Gros der kreisfreien Städte ihren Status verlieren. dpa/nd
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