Abwasser wird Fall fürs Gericht

Sachsen-Anhalts Verfassungsgericht verhandelt am 18. Oktober über Altanschließerbeiträge

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Dessau-Roßlau. Sachsen-Anhalts Landesverfassungsgericht wird sich am 18. Oktober mit den umstrittenen Abwasserbeiträgen befassen, die teils viele Jahre im Nachhinein eingetrieben worden sind. Die LINKE-Landtagsfraktion hat einen Normenkontrollantrag zur zeitlichen Obergrenze für die Erhebung der sogenannten Altanschließerbeiträge gestellt. Wie ein Gerichtssprecher am Dienstag in Dessau-Roßlau sagte, wird es binnen drei Monaten nach der Verhandlung dann einen Verkündungstermin geben. Zahlreiche Zweckverbände hatten Ende vergangenen Jahres noch Gebührenbescheide für Anschlüsse aus den 1990er Jahren verschickt.

Der Streit um die teils sehr hohen Gebührenbescheide kochte so hoch, dass die Politik eingriff. Das Landesinnenministerium in Magdeburg forderte im Januar die Abwasserverbände in einem Erlass auf, die alten Gebühren vorläufig nicht einzutreiben. Es sollten zunächst alle rechtlichen Fragen geklärt werden. Im Juni dann entschied der Landtag, dass Zweckverbände und Kommunen auf die Eintreibung des Geldes verzichten könnten, bis die Frage der Rechtmäßigkeit höchstrichterlich geklärt ist. Verbindlich war beides nicht.

Den Gesetzentwurf hatte die schwarz-rot-grüne Koalition eingebracht. Die Linkspartei hatte einen weitergehenden Antrag gestellt, wonach es nicht nur ein freiwilliges, sondern ein verpflichtendes Moratorium geben sollte. Dieser Antrag, den auch viele Abgeordnete der AfD unterstützten, fand knapp keine Mehrheit. Die Koalition sieht in einer Verpflichtung der Zweckverbände einen unzulässigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.

Hintergrund des Beitragsstreits ist, dass viele Zweckverbände teure Leitungen und Kläranlagen gebaut hatten, zunächst aber auf die Eintreibung der Kostenanteile der Grundstücksbesitzer verzichteten. Kurz vor Ablauf einer Verjährung wurden dann aber vergangenes Jahr Zehntausende Kostenbescheide verschickt.

Die Justiz hat sich auch schon mehrfach mit dem Thema beschäftigt: Im Februar dieses Jahres etwa hatte das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg den Zweckverbänden den Rücken gestärkt und die Beiträge als rechtmäßig eingestuft. Das Bundesverfassungsgericht urteilte anders und erklärte eine Reihe von Bescheiden aus Brandenburg für unwirksam. dpa/nd

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