90 Altnazis arbeiteten im Justizministerium
Untersuchungskommission stellt Bericht vor: Die Mehrzahl der Angestellten im Ministerium der Nachkriegszeit waren ehemalige NSDAP-Mitglieder
Berlin. Eine Großzahl der Juristen, die in den Nachkriegsjahrzehnten in Leitungspositionen des Justizministeriums arbeiteten, gehörten zuvor der NSDAP oder der SA an. Das ergab die Untersuchung einer Kommission aus Juristen und Historikern, deren Abschlussbericht am Montag von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgestellt wurde.
Von 170 Juristen, die zwischen 1949 und Anfang der 70-er Jahre in Leitungspositionen gewesen seien, gehörten demnach 90 der NSDAP an, 34 von ihnen zugleich der SA. Damit waren mehr als die Hälfte aller Führungskräfte ehemalige NSDAP-Mitarbeiter, jeder fünfte war Mitglied der NS-Schlägertruppe SA, wie es in dem Abschlussbericht heißt.
»Die Akte Rosenburg ist bedrückend«, sagte Maas. Die hohe Zahl der NS-belasteten Mitarbeiter in Leitungspositionen zeige »die großen Versäumnisse der Vergangenheit, und sie formuliert damit zugleich eine Verpflichtung für die Gegenwart.«
Die Zahl sei höher als erwartet, sagte der Leiter der Historiker-Kommission, der Rechtswissenschaftler Christoph Safferling, der »Süddeutschen Zeitung« vom Montag. Im Deutschlandfunk sagte Leutheusser-Schnarrenberger, die Ergebnisse seien erschreckend: Einige der betreffenden Juristen seien in der NS-Zeit für Todesurteile verantwortlich gewesen.
In der Bundesrepublik habe man sich dazu entschieden, die Juristen einzustellen, weil sie trotz dieser Vergangenheit Erfahrung in juristischer Arbeit mitgebracht hätten. Die Folge sei laut Leutheusser-Schnarrenberger jedoch gewesen, dass eine strafrechtliche Aufarbeitung der NS-Zeit nur sehr ungenügend stattgefunden habe.
Der Bericht macht nach Angaben des Justizministeriums auch deutlich, zu welchen Folgen die personelle Kontinuität führte. Die Strafverfolgung von NS-Tätern sei hintertrieben, die Diskriminierung einstiger Opfer wie Homosexuelle oder Sinti und Roma fortgesetzt worden. Zudem seien Gesetze etwa im Jugendstrafrecht nur »oberflächlich entnazifiziert« worden. Ab 1959 habe die Bundesregierung sogar ein geheimes Kriegsrecht entworfen.
Die wissenschaftliche Kommission hatte die damalige Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger vor viereinhalb Jahren eingesetzt. Auftrag war es, die Kontinuität des nationalsozialistischen Deutschlands im Handeln des Ministeriums in den Nachkriegsjahren zu untersuchen.
Ein Schwerpunkt sollte dabei die Frage sein, wie weit der Einfluss personeller NS-Kontinuität in den 1950er und 1960er Jahren in der »Rosenburg«, dem ersten Dienstsitz des Bundesjustizministeriums, tatsächlich ging. nd/mit Agenturen
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