Braunkohle-Gegnerin am 25. Oktober vor Gericht
Cottbus. Mit Verzögerung beginnt am 25. Oktober das Cottbuser Berufungsverfahren gegen eine Braunkohle-Gegnerin, die in einem früheren Prozess ihren Namen verschwiegen hatte. Das teilte das Landgericht mit. Zu der Terminverschiebung war es gekommen, weil die fünfte Strafkammer das Verfahren an die Jugendkammer abgegeben hatte. Das Amtsgericht Cottbus hatte die 19-Jährige im Juni zu zwei Monaten Haft verurteilt, weil sie zu Pfingsten bei Anti-Kohle-Protesten in der Lausitz einen Polizisten verletzt haben soll. Sie hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt. Nach ihrer Festnahme und auch in der Verhandlung vor dem Amtsgericht hatte die Frau ihre Personalien verschwiegen. Das hat sie dem Gericht zufolge nachgeholt. Zum Protestcamp der Initiative »Ende Gelände« waren rund 3500 Tagebaugegner in die Lausitz gekommen. Bei Protestaktionen war zeitweise der Tagebau Welzow-Süd besetzt worden. Zudem hatten sich Aktivisten an Gleise gekettet und so den Kohlenachschub zum Kraftwerk Schwarze Pumpe blockiert, während andere auf das Kraftwerksgelände vorgedrungen waren. dpa/nd
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