Menschenrechtler gegen pauschale Annullierung von Kinder-Ehen
Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich gegen eine pauschale Aberkennung im Ausland geschlossener Ehen mit Minderjährigen ausgesprochen. Dies könne im Einzelfall zu problematischen Situationen führen, erklärte das Institut am Mittwoch in Berlin. In Fällen von Ehen mit Minderjährigen ab 14 Jahren gelte daher, jeden Einzelfall zu betrachten und das Kindeswohl abzuwägen. Das Institut erklärt, durch eine pauschale Unwirksamkeit gingen den betroffenen Minderjährigen und gegebenenfalls gezeugten Kindern Rechte wie Unterhalts- oder Erbansprüche verloren. »Damit wären die verheirateten Minderjährigen und die Kinder ins soziale Abseits gedrängt und eine Rückkehr in die Heimatländer könnte unmöglich werden«, heißt es. Durch die Flüchtlingszuwanderung sind Ehen mit Kindern und Jugendlichen in den Fokus geraten. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums waren Ende Juli 1475 Minderjährige im Ausländerzentralregister als »verheiratet« gespeichert. Die meisten (994) waren zwischen 16 und 18 Jahre alt, 361 waren unter 14 Jahre alte. 664 der Minderjährigen kamen aus Syrien, 157 aus Afghanistan, 100 aus Irak. Das Justizministerium hat Anfang September Arbeitsgruppe eingerichtet, die berät, wie man mit den Kinder-Ehen umgehen soll. epd/nd
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