Ungefragt geschieden
Bundesregierung plant die Zwangsbefreiung minderjähriger Migranten aus der Ehe
Der Merowinger Clothar II. war vier Monate alt, als er Frankenkönig wurde. Mit 15 heiratete er das erste Mal. Mehr als 30 Kindkönige untersuchte der Historiker Thilo Offergeld in einer Studie vor einigen Jahren. »Früh gefreit, hat nie gereut« - das alte deutsche Sprichwort beschrieb einst durchaus auch eine Denkgewohnheit in den nicht blaublütigen Teilen der Bevölkerung. Sie zielte auf eine Versorgungsgarantie der Nachkommenschaft. Bisher allerdings schien dies alles ein Thema ferner Vergangenheit zu sein. Nun plötzlich ereilt es die Debatten in Deutschland.
Es tritt in Form von Migrantenehen auf, in denen Minderjährige Ehepartner sind. Bislang dürfen 16- bis 18-Jährige in Deutschland staatlich in Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Familiengerichts heiraten, wenn einer der beiden volljährig ist. Ende Juli 2016 waren insgesamt 1475 in Deutschland lebende ausländische minderjährige Menschen verheiratet. Die meisten davon seien Syrer, viele auch Afghanen und Iraker. Dies sind Angaben aus dem Ausländerzentralregister, ob sie den aktuellen Stand widerspiegeln, muss angesichts einer Zahl von Asylbewerbern im sechsstelligen Bereich, über deren Anträge noch nicht entschieden ist, dahingestellt bleiben.
Forderungen vor allem in der Union nach dem generellen Verbot solcher Ehen sind inzwischen öffentlich gemacht, rhetorisch werden sie noch übertroffen von der AfD. Deren stellvertretender Vorsitzender Alexander Gauland sprach von einem »kranken Verhalten« und verlangte, diesem »beschämenden Treiben für allemal ein Ende« zu bereiten. Erwachsene, die eine Kinderehe eingehen, sowie Imame, die eine solche schließen und auch die Eltern, die solches tolerieren, seien abzuschieben. Ein Bußgeld verharmlose es lediglich.
Gemeint ist mit letzterer Bemerkung eine Idee aus der CDU, religiöse Trauungszeremonien bei Minderjährigen als Ordnungswidrigkeit zu ahnden und mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro zu belegen. Einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet das Bundesinnenministerium, wurde am Mittwoch in Berlin bestätigt. Gemeint ist eine Trauung nach religiösem Brauch, ohne dass die Ehe bereits staatlich bestätigt wird. Ein solches generelles Voraustrauungsverbot stand von 1875 bis Ende des Jahres 2008 im Personenstandsgesetz. Es wurde abgeschafft, da es praktisch als irrelevant galt.
Das Vorhaben ist Teil der Arbeit einer Bund-Länder-Kommission, an der auch Bayern, Hessen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen beteiligt sind. Sie steht unter Leitung des Bundesjustizministeriums. Dessen Ressortchef, Heiko Maas (SPD), hat bereits angekündigt, ein Eheverbot »im Regelfall« für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erlassen zu wollen. Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren soll eine im Ausland bereits geschlossene Ehe in eng begrenzten Ausnahmen zulässig sein. Maas schließt aber auch die Aberkennung solcher Ehen ein.
Es müsse allerdings geprüft werden, ob es »besondere Ausnahmegründe« gebe, die »die Aufrechterhaltung der Ehe als sinnvoll erscheinen lassen«, sagte der Minister der Nachrichtenagentur AFP. Insbesondere gemeinsame Kinder könnten solch ein Ausnahmegrund sein. Auch die Interessen der jungen Frauen - um solche geht es zumeist in Fällen von Ehen mit Minderjährigen - müssten Berücksichtigung finden. Sie hätten »keinerlei Unterhaltsansprüche aus der Ehe«, wenn diese von vornherein für nichtig erklärt werde.
Maas macht damit das Kindeswohl zum Maßstab der Entscheidung über solche Ehen. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), sieht ein generelles Verbot von Kinderehen dennoch skeptisch. »Ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen«, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Auch Özoguz warnte vor den Folgen. Würden Ehen aberkannt, würden junge Frauen Unterhalts- und Erbansprüche verlieren. Zudem wären ihre Kinder unehelich. »Für viele würde das sogar eine Rückkehr in ihre Heimatländer unmöglich machen«, sagte sie.
Nicht berücksichtigt ist in diesen Überlegungen überdies der Wille der Beteiligten selbst. Nicht allein materielle Gründe könnten für eine auch minderjährige Frau Grund sein, die »Befreiung« aus der Ehe als staatlichen Willkürakt zu empfinden. Mit Agenturen Kolumne Seite 4
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