Haftbefehl gegen Terrorverdächtigen aus Berlin abgelehnt
BGH weist Antrag der Bundesanwaltschaft zurück / 27-Jähriger trotzdem in Haft
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Erlass eines Haftbefehls gegen den am Mittwoch in Berlin festgenommenen Terrorverdächtigen abgelehnt. Der zuständige Ermittlungsrichter habe dem Antrag der Bundesanwaltschaft nicht entsprochen, berichteten zuerst das Portal »Spiegel Online« und der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) unter Berufung auf den Verteidiger des Manns.
Die geheimdienstlichen Informationen und weitere Indizien reichten dem Richter nicht für einen dringenden Tatverdacht aus, teilte die Bundesanwaltschaft am Freitag mit. Dieser sei aber Voraussetzung für den Erlass eines Haftbefehls.
Den Berichten zufolge kam der 27-Jährige allerdings trotzdem in Haft, weil ihn die Polizei anschließend wegen Verdachts der Urkundenfälschung einem Amtsrichter vorführen ließ. Dieser erließ demnach einen auf den Verdacht dieses Delikts gründenden Haftbefehl. Der Anwalt bezeichnete dieses Vorgehen bei »Spiegel Online« und im RBB als »Skandal«.
Die Bundesanwaltschaft hatte gegen den Mann einen Haftbefehl wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) beantragt. Er war am Mittwochabend in einer Wohnung im Stadtteil Schöneberg festgenommen worden. Ausgangspunkt der Ermittlungen gegen Mann, der aus Tunesien stammen soll, waren nach Angaben der Bundesanwaltschaft Verfassungsschutzerkenntnisse.
Demnach soll der 27-Jährige Kontakt zu einem IS-Mitglied in Syrien gehabt und von diesen »die Erlaubnis« erhalten haben, »zeitnah« einen Anschlag in Deutschland zu planen. Nach Darstellung seines Verteidigers bei »Spiegel Online« legten die Ermittler »nur wenige Indizien« vor, die den Richter offenbar nicht überzeugt hätten. Sein Mandant habe »umfassend ausgesagt« und die Vorwürfe bestritten. AFP/nd
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