Die Warnweste als Uniform?

Mehrere Salafisten stehen wegen ihres Auftretens als »Scharia-Polizei« in Wuppertal vor Gericht

  • Sebastian Weiermann
  • Lesedauer: 3 Min.

Es ist zwei Jahre her, dass eine handvoll Salafisten in Wuppertal als »Scharia-Polizei« auf Streife gingen. Nach einem Streit zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft stehen sieben von ihnen jetzt vor Gericht. Das Verfahren gegen ihren Anführer, den bekannten Prediger Sven Lau wurde eingestellt. Lau droht wegen Unterstützung des »Islamischen Staates« in einem anderen Verfahren eine Haftstrafe.

Von ihrer ehemaligen Moschee, im ersten Stock einer alten Fabrik, bis zum Landgericht sind es nur wenige Minuten zu laufen. Auf der Anklagebank in Wuppertal haben heute sieben Männer im Alter von 25-34 Jahren Platz genommen. Es ist kein großer Terrorprozess der hier ansteht, den sieben Salafisten wird eine Lappalie vorgeworfen. Bei ihren Streifengängen als »Scharia-Polizei« sollen sie mit ihren orangenen Warnwesten gegen das Uniformverbot verstoßen haben. Das Landgericht Wuppertal wollte dieses Verfahren ursprünglich nicht führen. Die Wuppertaler Richter sahen keinen Verstoß gegen das Uniformierungsverbot. Warnwesten seien keine Uniformen und würden auch nicht an militärische Kleidung erinnern. Die Staatsanwaltschaft beschwerte sich deswegen beim Oberlandesgericht in Düsseldorf, dort kam man zu der Auffassung, dass eine Verurteilung nicht unwahrscheinlich sei und verpflichtete das Landgericht in Wuppertal den Prozess zu führen. Nicht beim Prozess dabei ist Sven Lau, der Anführer der »Scharia-Polizei«, gegen ihn wird derzeit in Düsseldorf wegen Unterstützung des »Islamischen Staates« verhandelt. Eine Verurteilung wegen der »Scharia-Polizei« würde nicht ins Gewicht fallen, so dass das Verfahren gegen ihn vorläufig eingestellt wurde.

Mit ihren Rundgängen sorgten die selbst ernannten Sittenwächter im September 2014 für großes Aufsehen. Auf YouTube hatten sie ein Video von ihrem Rundgang durch Wuppertal hochgeladen. Dort zu sehen waren einige Männer, in Warnwesten, die vor Discos und Spielhallen junge Leute ansprachen und sie darauf hinwiesen, dass Alkohol, Musik und Glücksspiel Teufelszeug seien. Die »Scharia-Polizei« wurde zum Medienphänomen. Innerhalb kürzester Zeit gab es in der Politik die Forderung, dem Treiben der Islamisten ein Ende zu setzen. Die Streifengänge wurden als Angriff auf die Bundesrepublik gesehen. Bundeskanzlerin Angela Merkel forderte ein »hartes Vorgehen« gegen die »Scharia-Polizei« und betonte das Gewaltmonopol des Staates. Die Salafisten freuten sich über die Aufmerksamkeit für ihre Aktion. Kevin S., der heute auf der Anklagebank sitzt, sprach von einem »Joke« der funktioniert habe.

Dieser Witz brachte S. und seine sechs Mitangeklagten vor das Wuppertaler Amtsgericht. Doch von dem »harten Vorgehen«, dass im Herbst 2014 gefordert wurde ist nicht viel geblieben. Eine Verurteilung der Islamisten steht auf der Kippe. In ähnlich gelagerten Fällen, etwa als in Dortmund Neonazis mit einheitlichen »Stadtschutz« T-Shirts auf Streife gingen, gab es Freisprüche. Die Gerichte erkannten in den T-Shirts keine Uniformierung, sahen eher eine Parallele zu einem Junggesellenabschied.

Auch der erste Prozesstag gegen die »Scharia-Polizisten« brachte keine besonders belastenden Erkenntnisse. Die Angeklagten machten von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und drei Polizisten schilderten wie die Ermittlungen vor zwei Jahren verliefen. Bis Ende November sind noch zwei weitere Prozesstage angesetzt. Beim kommenden will das Gericht die Videos der »Scharia-Polizei« ansehen.

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