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Wenn der Grundstückeigentümer den Nutzungsvertrag kündigt
Der Grundstückseigentümer will fünf Gartenpächtern die Nutzung ihrer Parzellen kündigen. Zwei von ihnen nutzen das Grundstück seit 1970, drei haben es erst nach 1990 gepachtet. Kann der Eigentümer mit einer Halbjahresfrist kündigen, ohne die langjährige Nutzung zu berücksichtigen? Wie steht es um die Entschädigung? Wird nur der Bungalow entschädigt, oder gilt das auch für Hecken, Bäume, Sträucher,...
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