Die Pauschale gab es automatisch
LINKE-Politiker Jürgens soll als Abgeordneter des Landtages Leistungen erschlichen haben / Der Fall ist aktuell in Potsdam vor Gericht
Eins möchte Anni Geisler am Dienstag unbedingt noch sagen, bevor sie im Landgericht Potsdam den Zeugenstand verlässt. In der vergangenen Woche sagten zwei Kriminalpolizisten im Betrugsprozess gegen den Ex-Landtagsabgeordneten Peer Jürgens (LINKE) aus, dieser sei immer nur in Potsdam zum Arzt oder zur Apotheke gegangen und nie in Beeskow. Das hat die Ortsparteivorsitzende Anni Geisler im »nd« gelesen. Sie selbst habe aber, erzählt Geisler der Richterin Constanze Rammoser-Bode, Medikamente für Jürgens in Beeskow abgeholt und in der Apotheke bar bezahlt, weshalb der Krankenkasse Rechnungen nicht vorliegen. Außerdem berichtet die Genossin, Jürgens habe öfter bei ihr gefrühstückt. Sie habe ihm dann Eier gemacht.
Verteidiger Norman Lenz hält anschließend fest, dass Geisler den ehemaligen Landtagsabgeordneten keineswegs belastet habe - im Gegenteil. Als die frühere Landtagsabgeordnete Sabine Niels (Grüne) ihren Parlamentskollegen wegen Schummelei bei Fahrtkostenpauschale und Mietzuschuss anzeigte, hatte sie angegeben, dies von Genossen wie Anni Geisler erfahren zu haben. In den Jahren 2004 bis 2014 hat Jürgens 87 000 Euro kassiert - angeblich unrechtmäßig, da er nicht wie behauptet erst in Erkner und dann in Beeskow gewohnt haben soll, sondern stattdessen in Berlin und in Potsdam. 7427 Euro und 36 Cent hat er dem Landtag zurückgezahlt. Von den übrigen rund 80 000 Euro muss auch noch einiges abgezogen werden. Denn gesetzt den Fall, er habe seinen Hauptwohnsitz in Wirklichkeit tatsächlich in Potsdam gehabt, so hätten ihm trotzdem mindestens 169 Euro monatlich zugestanden.
Das bestätigt am Dienstag vor dem Landgericht der Leiter des Referats Abgeordnetenangelegenheiten in der Landtagsverwaltung. Der Beamte erläutert, wie lax seine Untergebenen die Auszahlung von Mietzuschüssen und Entfernungspauschalen gehandhabt haben, bevor 2014 auf eine Einzelabrechnung der Fahrtkosten umgestellt wurde.
Demnach hatte weder Peer Jürgens, noch hat jemals ein Landtagsabgeordneter die Summen für sich förmlich beantragt und es gab folgerichtig nichts, was zu bewilligen oder abzulehnen gewesen wäre. Wer neu ins Parlament einzog, musste sowieso einen Fragebogen ausfüllen und darin unter anderem seinen Wohnsitz angeben. Solche Pflichtangaben sind dann in Handbüchern veröffentlicht worden. Mittels Routenplaner ermittelten die Sachbearbeiter, wie weit der Wohnwort vom Potsdamer Landtag entfernt liegt und wie viel Geld es dafür quasi automatisch gibt. Dabei wurde kurzerhand der schnellste Weg beispielsweise über die Autobahn zugestanden, selbst wenn die Abgeordneten anders gefahren sind oder die Fahrt über Landstraßen kürzer gewesen wäre.
Die Verwaltung kontrollierte nicht, wo die Abgeordneten wohnen. Damit nicht genug: Wenn Politiker nach einer Landtagswahl erneut ins Parlament einzogen, liefen die Zahlungen einfach weiter, insofern die Abgeordneten nicht von sich aus neue Adressen meldeten.
Was als Hauptwohnsitz zu verstehen ist, wie viele Tage in der Woche der Abgeordnete dort zubringen muss, das war nicht speziell definiert. Das kommt am Dienstag auf Nachfrage von Rechtsanwalt Lenz heraus. Es sollte zwar nicht so sein, dass ein Abgeordneter ein Häuschen am äußersten Ende des Bundeslandes mieten und dafür die höchstmögliche Entfernungspauschale einstreichen könnte, selbst wenn er da nur einmal im Monat sei, meint der Referatsleiter. Eine Verwaltungsvorschrift dazu existierte aber nicht.
Den Staatsanwalt ärgert diese Strategie der Verteidigung. Der Hauptwohnsitz sei doch klar im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert, schimpft er. Der Staatsanwalt fragt sich auch, warum Verteidigerin Marlen Block ausführlich festhält, dass in einem sehr ähnlich gelagerten Fall ein Verfahren gegen den CDU-Landtagsabgeordneten Danny Eichelbaum gegen Zahlung von 20 000 Euro Geldbuße eingestellt wurde, während eine solche Lösung für Peer Jürgens mit dem Argument nicht in Betracht gezogen wurde, weil er angeblich zu mindestens sechs Monaten Haft verurteilt werden könnte. Was Block mit ihren Darlegungen beabsichtige, will der Staatsanwalt wissen. Etwa eine Einstellung des Verfahrens? Er bekommt zur Antwort: Man signalisiere damit Gesprächsbereitschaft.
Der Prozess weitet sich unterdessen aus. Am Dienstag setzt die Richterin drei weitere Verhandlungstermine Ende November und Anfang Dezember an. Als Zeugin vernommen werden soll etwa eine Ex-Freundin von Jürgens.
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